SLIPPEN VON BOOTEN


Die Nutzung der Slipstelle neben dem Dampfersteg ist Teil des Privatgeländes und daher ausschließlich Vereinsmitgliedern, den Grundstückseigentümern des Seehofareals und deren Gästen vorbehalten. Nichtberechtigte müssen mit empfindlichen Forderungen rechnen. Eine elektronische Zugangskontrolle sorgt dafür, dass nicht berechtigte Parker und Bootsslipper mit empfindlichen Geldforderungen konfrontiert werden können.