ZUFAHRT UND PARKEN
PARKEN NUR FÜR BERECHTIGTE MITGLIEDER MIT PARKAUSWEIS
Die Zufahrt und das Parken im gesamten Seehofgelände ist nur für berechtigte registrierte Mitglieder und deren Gäste mit Parkausweis erlaubt. Der Parkausweis ist gut sichtbar im oder am Fahrzeug anzubringen. Gäste von Vereinsmitgliedern dürfen in deren Begleitung das Gelände, den Badeplatz und den Slipbereich nutzen, grundsätzlich aber nicht in einem zusätzlichen Fahrzeug parken.
PARKEN VON KFZ AUF BOOTSLIEGEPLÄTZEN
Besonders sensibel sind die ufernahen Liegeplätze!
Das Parken auf dem eigenen, gemieteten Bootsliegeplatz ist für die Zeit, in der man sein Boot im Wasser nutzt erlaubt – nicht jedoch über Nacht. Guter Tipp: Sich mit befreundeten Liegeplatzmietern über deren evtl. unbenützten Liegeplätzen zum vorübergehenden Parken absprechen.
Voraussetzungen
◼︎ Flurschäden müssen durch das Befahren mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen sein.
◼︎ der Untergrund muss fest und trocken sein.
ANTRAG AUF PARKERLAUBNIS-AUFKLEBER
FOLGEN FÜR SCHWARZ- UND FALSCHPARKER
Fahrzeuge, Boote, Trailer oder Slipwägen ohne Parkaufkleber müssen mit hohen Kosten für nichtberechtigtes Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrund rechnen. Die Verantwortung durch das Parken und/oder Abschleppen entstandenen Schäden trägt alleine der Halter des widerrechtlich geparkten Fahrzeugs. Gerichtsstand ist Rosenheim.